Bornhorster Fischereiverein e.V.

Seid November 2016 ist es uns möglich in den unten genannten Gewässern des Bornhorster-Fischereiverein zu angeln. In den neuesten Fischereierlaubnisschein (2017) sind diese Gewässer mit aufgeführt.

Bitte beachtet deren Bestimmungen.
Ratsam ist es auch, sich einmal auf der Homepage des Bornhorster-Fischereiverein e.V. umzusehen.

Diese Fischereierlaubnis gilt für Mitglieder des Fischereiverein Scheps e.V. für folgende Gewässer und Bestimmungen.

Gewässernr. Gewässer
31 Bornhorster Badesee
32 Ableiter / Geestrandgraben
33 Silbersee

Bestimmungen:

  1. Jeder Fischerei Ausübende hat den Fischereierlaubnisschein seines Vereins mit sich zu führen und auf Verlangen berechtigten Kontrolleure diesen auszuhändigen.
  2. Die Bestimmungen des Nds. Fischereigesetzes und der Binnenfischerordnung, hier insbesondere die Regelungen des § 2 (Mindestmaße, Schonzeiten, Beschaffenheit der Geräte) sind zu beachten.
  3. Etwaige Sonderbestimmungen über Fangausübung, Beschränkung der Geräte, Schongebiete die vereinsseitig festgelegt werden, sind genauso zu beachten wie die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Jeder Fischer ist zur Aufzeichnung der Fangergebnisse verpflichtet.
  5. Kameradschaftliches Verhalten am Wasser und bei der Fischereiausübung wird als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt.
  6. Beim Angeln sollte ein Mindestabstand von 50 Metern eingehalten werden.
  7. Die Fischereiaufsicht ist in jeder Weise zu unterstützen.
  8. Neben den Bestimmungen des Nds. FischG sind die Regelungen des Naturschutz- und Tierschutzrechts, ArtenschutzVO, des Nds. Waldgesetzes, sowie verkehrsrechtliche Vorschriften sorgfältig zu beachten.

Art und Anzahl der erlaubten Fanggeräte:
3 Handangeln, davon 2 als Setzangeln auf Raubfisch
Schonzeiten: Hecht und Zander: 01. Januar bis 30. April
Mindestmaße: Aal: 45 cm, Barsch: 15 cm, Karpfen: 40 cm, Schleie: 30 cm,
Zander: 45 cm, Hecht: 50 cm.
Fangbeschränkungen: Pro Angeltag dürfen 2 massige Edelfische den
Gewässern entnommen werden (Karpfen, Schleie, Hecht und Zander).
Das Angeln mit lebenden Köderfisch, sowie das Hältern von Fischen im Setzkescher sind gesetzlich verboten!
Papiere am Wasser: Jeder Angler hat bei der Ausübung der Fischerei seine Papiere bei sich zu führen.
Veränderungen im oder am Wasser, z.B. ein Fischsterben sind sofort dem Vorstand zu melden.
Verhalten am Gewässer: Das anzünden von Lagerfeuern ist an allen Gewässern untersagt! Exkremente müssen vergraben werden. Info unter: www.bornhorster-fischereiverein.de

Nach oben scrollen
Cookie Consent mit Real Cookie Banner