Fischteich „Hochtanger Weg“

Gewässernummer: 3
Art: Teich
Breite in Meter: 66
Länge in Meter: 150
Tiefe: 1 bis 3,5

Beschreibung:

Der Teich Hochtanger Weg ist ein ehemaliger Baggersee der aber schon seit vielen Jahren vom Fischereiverein Scheps e.V. befischt wird. Seit einigen Jahren ist der Fischereiverein Scheps e.V. auch Besitzer dieses Gewässers.

Fischteich in Dänikhorst „Hochtanger Weg“. Dieser darf ganzjährig nur von Mitgliedern des Fischereiverein Scheps e.V. befischt werden (keine Gastkartenangler).
Anfüttern nur mit Maden oder Würmern erlaubt. Mais oder Fertigfutter sind als Anfutter verboten.

Beschränkungen und Sonderbestimmungen:

Zugelassene Fanggeräte:

2 Hand- o. Grundangeln (außerhalb der Raubfischschonzeit 1 Spinn- o. Blinker Rute)

Kinderkarte:
1 Hand- o. Grundangel

Bestimmungen:

Wer an den Angelgewässern offenes Feuer insbesondere Lagerfeuer entfacht, Vandalismus betreibt oder betrunken am Wasser angetroffen wird, erhält eine Geldstrafe von 50,- € die binnen 14 Tagen an den Kassenwart zu entrichten ist. Sollte der Angler diese Strafe nicht zahlen oder er erneut auffällig wird, erfolgt der Ausschluss aus dem Fischereiverein Scheps e.V. Das hineinlaufen ins Wasser und das Befahren mit Wasserfahrzeugen zum Zwecke des Fischfangs ist untersagt.
Das Nachtangeln ist an diesem Gewässer erlaubt.
Den Anweisungen der Fischereiaufsicht ist in jedem Fall Folge zu leisten.

Allgemein gilt:

Geschützte Fische sind schonend vom Haken zu lösen und zurückzusetzen. Hand- u. Grundangeln dürfen nicht mehr als einen Haken besitzen. Ein Drilling- o. Zwillingshaken gilt als einfacher Haken.
Das Fischen mit lebenden Köderfisch ist in allen Gewässern verboten.
Müll, auch wenn er von anderen stammt, ist vor und nach dem Angeln aufzusammeln und mitzunehmen. Dieses dient der Reputation des Anglers in der Öffentlichkeit als Umweltschützer.

Fangbegrenzungen:

  • Jedes Angeln am Gewässer auch ohne Fangerfolg ist einzutragen.
  • Es dürfen pro Tag nur 2 und pro Woche nicht mehr als 6 Edelfisch der Arten Hecht, Zander, Karpfen, Schleie oder Forelle in den gesamten Vereinsgewässern gefangen werden.

Schonzeiten:

  • Bach und Meerforelle von 15.10. – 15.03.
  • Hecht vom 01.01. – 30.04
  • Zander vom 01.01. – 30.04.
    Während der Hechtschonzeiten ist in den Vereinsgewässern das Blinkern oder jegliche Angelei mit Kunstködern sowie totem Köderfisch usw. untersagt. Zum Fischen dürfen dann nur Maden, Würmer oder pflanzliche Köder (auch Teig) verwendet werden.

Mindestmaße:

20 cmAland, Barsch, Brassen, Döbel, Güster, Karausche, Rotauge, Rotfeder
25 cmForellen und Schleie
40 cmKarpfen
45 cmAal und Quappe
45 cmZander
50 cmHecht und Meerforelle
60 cmLachs

Fischbestand: Aal, Barsch, Brassen, Hecht, Karpfen, Schleie, Zander, Wels, Weißfisch


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