Naturschutzgebiet an der Aue

Seit dem 01.01.2018 ist ein Teilstück unserer Aue in Godensholt als Naturschutzgebiet ausgewiesen worden.
Das Naturschutzgebiet beginnt an der Uhlenhof Brücke in Rothenmethen und endet an der Eisenbahnbrücke in Godensholt. Von der Uhlenhof Brücke bis zur Drakamp Brücke ist das Naturschutzgebiet, in Fließrichtung gesehen, nur links der Aue. Ab der Drakamp Brücke dann beidseitig der Aue.
Das Angeln ist hier weiterhin, bis auf das Wäldchen hinter dem Friedhof in Godensholt, erlaubt. Das bedeutet, dass in dem Wäldchen auf einer Länge von 120 Meter das Angel verboten ist.
Unter nachfolgendem Link könnt Ihr euch die Verordnung des Landkreises Cloppenburg anschauen Verordnung Godensholter Tief.
Im Bereich Download, auf dieser Homepage, könnt Ihr diese Verordnung auch herunterladen.

Nachfolgend haben wir noch zwei Karten erstellt, auf denen das Naturschutzgebiet markiert ist.
[gview file=“http://www.fischereiverein-scheps.de/wp-content/uploads/2018/01/Naturschutzgebiet-Aue-1.pdf“]

Auf dem nächsten Bild ist das Wäldchen markiert, in dem das Angelverbot herrscht.
[gview file=“http://www.fischereiverein-scheps.de/wp-content/uploads/2018/01/Waldstück-Aue.pdf“]

 

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