Tonkuhle und Regenrückhaltebecken des FV Edewecht

Die nachfolgende Gewässer sind in der Obhut des Fischereiverein Edewecht e.V.

Folgende Bestimmungen gelten an der Tonkuhle sowie an den Regenrückhaltebecken:

  • Das Anfüttern ist verboten.
  • Geangelt werden darf von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
  • Das Eisangeln ist verboten.
  • Das Benutzen von Futterbooten/Auslegebooten sowie das Betreten der Wasserflächen ist untersagt.
  • Die Angelplätze sind sauber zu halten.
  • Am Angelplatz vorgefundener Müll wird dem Angelplatzbenutzer zugeordnet, er ist für die Beseitigung verantwortlich.
  • Das Zelten und Grillen am Gewässer ist verboten.

Zugelassene Fanggeräte:

2 Hand- o. Grundangeln (außerhalb der Raubfischschonzeit 1 Spinn- o. Blinker Rute)

Fangbegrenzung:

Pro Woche (Montag bis Sonntag einschließlich) dürfen nicht mehr als 8 Fische der Arten Hecht, Zander, Karpfen, Schleie oder Forelle in allen unten genanten Gewässern gefangen werden.



Tonkuhle am Hegekamp:
Hier darf nur in der Zeit vom 01.06. ab 12:00 Uhr bis 31.12. eines jeden Jahres gefischt werden.


Alle anderen Regenrückhaltebecken der Gemeinde Edewecht die befischt werden dürfen:
Diese dürfen ganzjährig befischt werden. Die Beschilderung ist jeweils genau zu beachten. Ansonsten gelten die gleichen Bestimmungen wie an der Tonkuhle am Hegekamp.

    • Regenrückhaltebecken in Klein Scharrel, zum Heinjes Meer

    • Regenrückhaltebecken in Friedrichsfehn, am Ortsrand


Die Teiche an der Tennishalle sind Jugendteiche und somit nur von Jugendliche Anglern zu befischen. Hier dürfen auch die Jugendmitglieder des Fischereiverein Scheps e.V. angeln. An diesem Teich gelten die Bedingungen welche in der Jugendkarte stehen.

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