Beschluss der Jahreshauptversammlung am 16.03.2018

Liebes Mitglied des Fischereiverein Scheps e.V. von 1931 

Die Jahreshauptversammlung des Fischereiverein Scheps e.V. hat bereits im März 2017 die Einführung eines verpflichtenden Arbeitseinsatzes beschlossen. Der Vorstand hat zur Jahreshauptversammlung 2018 folgendes vorgeschlagen und darüber abstimmen lassen.

Es werden zwei Stunden Arbeitsdienst pro Jahr eingeführt, wobei die Arbeitsstunde mit 10,-Euro bewertet wird. Um das Ganze für alle möglich zu machen, hat der Vorstand den Begriff Arbeitsdienst sehr weit gefasst. Wer z.B. Briefe des Vereins austrägt deren Porto insgesamt 20,- Euro oder mehr als Einsparung für den Verein erbringt, hat seine Pflicht bereits erfüllt. Wenn jemand eine Sachspende von 20,- Euro für den Verein spendet, ist ebenfalls aus der Zahlungspflicht für dieses Jahr entlassen. Die Sachspende muss aber für die Arbeit im Verein nutzbar sein. Wer z.B alleine oder mit einem Kollegen die Angelplätze z.B. am Teich freischneiden will oder eigenständig Sträucher entfernen möchte, kann das ohne an einem Termin gebunden zu sein, tun. Er muss dieses nur vorher dem Vorstand mitteilen damit die erbrachte Leistung auch genehmigt und dokumentiert werden kann. Am Jahresende können dann die erbrachten Leistungen aller Mitglieder in Zeit bzw. Geld errechnet und kontiert werden. Sollte jemand sich nicht an den Arbeitseinsätzen beteiligen, bei dem wird der Betrag von 20,- Euro mit dem Jahresbeitrag Ende Februar 2019 erstmals eingezogen. Die Regelung gilt für alle Mitglieder im Alter von 18 bis 70 Jahren. Natürlich können sich auch jüngere oder ältere Mitglieder freiwillig an den Arbeitseinsätzen beteiligen. Dieses wird dann selbstverständlich auch miterfasst. Sollte jemand aus gesundheitlichen Gründen ganz oder nur zeitweise keinen Dienst leisten können, so sollte er dies dem Vorstand vertraulich mitteilen. Die Erbringung einer Sachspende wäre aber dem Mitglied trotzdem zuzumuten. Das Geld für den Arbeitseinsatz ist zweckgebunden und wird z.B. für den Maschineneinsatz durch Fremdfirmen eingesetzt. Dieses können Bagger- oder Transportarbeiten für den Verein sein. Das Geld kann z.B. aber auch für die Beschaffung von Wasserpflanzen für das zukünftige Angelgewässer an der Kortenmoorstraße verwendet werden.

Der Antrag des Vorstandes wurde von der Versammlung mehrheitlich angenommen.


Folgende Termine stehen bereits fest.

  1. Am 14. April 2018          Arbeitseinsatz renovieren des Verkaufsstandes
  2. Am 26. Mai 2018            Arbeitseinsatz
  3. Am 13. Oktober 2018     Arbeitseinsatz
  4. Am 20. Oktober 2018     Arbeitseinsatz (Hochtanger Weg)
  5. Am 10. November 2018 Arbeitseinsatz
  6. Am 24. November 2018 Arbeitseinsatz
  7. Am 19. Januar 2019       Arbeitseinsatz

Genaueres zu den einzelnen Arbeitseinsätzen wird dann zeitnah auf der Homepage bekannt gegeben.
Es wird darum gebeten, sich rechtzeitig zu den Arbeitseinsätzen anzumelden. Damit diese geplant werden können.

Was zählt z.B. zu den Arbeitseinsätzen:

  • Reinigen des Vereinsheimes
  • Mithilfe bei Angelveranstaltungen (Jugend und Erwachsene)
  • Sachspenden z.B. für Frühstück bei Arbeitseinsätze oder dem Freundschaftsangeln
  • Sachspende z.B. über Material für Renovierungen oder Instandsetzungen von Vereinseigentum
  • Nistkästen bauen mit Jugendlichen und Nistkastenpflege.
  • Bepflanzen von Uferzonen und Kontrolle der Gewässer.
  • Post verteilen
  • Angelplätze freischneiden, Sträucher zurückschneiden an allen stehenden Gewässern.
  • Reinigen der Zuwegung und des Parkplatzes vom barrierefreien Angelplatz
  • Wallpflege am Hochtanger Weg
  • Spende fürs Fischerfest
Nach oben scrollen
Cookie Consent mit Real Cookie Banner