Fischereiverein Rastede e.V.

Seid November 2016 ist es uns möglich in den unten genannten Gewässern des Fischereiverein Rastede e.V. zu angeln. In den neuesten Fischereierlaubnisschein (2017) sind diese Gewässer mit aufgeführt.

Bitte beachtet deren Bestimmungen.
Ratsam ist es auch, sich einmal auf der Homepage des Fischereiverein Rastede e.V. umzusehen.

Diese Fischereierlaubnis gilt für Mitglieder des Fischereiverein Scheps e.V. für folgende Gewässer und Bestimmungen.

 Gewässernr. Gewässer Bitte beachten!
 11EllernteichHinweis Veranstaltungen beachten, Gewässerordnung Punkt [6]
 12Loy, kleiner See 
 13Loy, großer SeeSchongebiete beachten
 14Geestrandtiefab Mündung Hankhauser Bäke Richtung Loy ganzjährig gesperrt 
 15Schanze  
 16Südbäke  
 17Alte Jade Übergang Schanze bis Pumpe Jaderkreuzmoor 
 18Hahner Bäke Bis Mündung in die Jade / Pumpe Jaderkreuzmoor 
 19 Puttloch Zuwegung beachten 
20Rasteder Bäkeab Pumpe Kattau

Erlaubte Fanggeräte:

Aktive Mitglieder mit Fischerprüfung dürfen mit

  • 5 Ruten, davon höchstens 2 auf Raubfisch, an den Fließgewässern oder
  • 3 Ruten, davon höchstens 2 auf Raubfisch, an den Teichen oder
  • mit 1 Piere (Pöddern) oder
  • mit 1 Senke (max. Seitenlänge 1m x 1m) oder
  • mit 1 Spinnrute oder 1 Fliegenrute, angeln oder
  • eine Köderfischreuse unter Aufsicht auslegen.

Das Angeln mit der Kopfrute ist erlaubt. Das Auslegen von Aalschnüren oder großen Reusen ist verboten. Eine Senke ist nur zum Fangen von Köderfischen erlaubt. Das Angeln mit anderen als den o.g. Fanggeräten ist nicht gestattet. Es gilt § 44 Nds. FischG entsprechend! Das Angeln mit lebendem Köderfisch, ist gem. § 1 TierschG verboten! Wer mit der Spinn- oder Fliegenrute fischt, darf keine zusätzlichen Ruten aufstellen! Bei Veranstaltungen gelten besondere Regelungen.

Schonzeiten:

Hecht und ZanderBach- und MeerforelleKarausche
01. Februar bis 30. April.Ganzjährig geschützt!Ganzjährig geschützt!
Das Spinn- bzw. Fliegenfischen ist vom 01. Februar bis 30. April untersagt. Weitere gesetzliche Artenschonzeiten gem. § 4 BifischO sind zu beachten!

Mindestmaße:

AalBarschHechtZanderKarpfenSchleie
45cm15cm60cm50cm50cm35cm
Weitere Mindestmaße gem. §3 BifischO sind zu beachten!

Fangbegrenzungen:

Pro Tag dürfen auch gewässerübergreifend insgesamt nur 2 Edelfische entnommen werden.

Beispiel: 1 Zander im Heidesee und 1 Hecht in der Hahner Bäke oder im Ellernteich.

Edelfische in den Gewässern des Fischereiverein Rastede e.V. sind: Hecht, Karpfen, Schleie und Zander.

Schongebiete Fischereiverein Rastede e.V.:

Ganzjährig gesperrt ist das Geestrandtief oberhalb der Mündung Hankhauser Bäke (ab Mündung in Richtung Loy), die Hankhauser Bäke und die Hülsbäke. Schongebiete in den Teichen sind durch Schilder am Gewässer und in den Kartenausschnitten gekennzeichnet! Das Angeln in Schongebieten ist strengstens verboten!

Die Fischereierlaubnis am Puttloch gilt nur für das in der Gewässerkarte ausgewiesene Puttloch nördlich der Hahner Bäke!

Papiere am Wasser:

  • Fischereierlaubnisschein,
  • der Mitgliedspass des DAFV mit gültiger Beitragsmarke und
  • behördlicher Fischereischein oder Personalausweis
  • die Fangliste sind beim Angeln mitzuführen.

Vor Angelbeginn an jedem Gewässer ist das Datum und das befischte Gewässer in die Fangliste einzutragen! Alle gefangenen Fische sind noch am selben Tag (Fangtag) in die Fangliste einzutragen. Das gilt auch für Fänge bei Veranstaltungen!

Bei einer Kontrolle ist die Fischerei- und Gewässeraufsicht zu unterstützen! §§ 56 (3), 57 (1) Nds. FischG gelten entsprechend!

Veranstaltungen:

Für den Zeitraum einer Veranstaltung und 1,5 Std. davor und danach sind die dafür vorgesehenen Gewässer für alle Nichtteilnehmer gesperrt. Die Veranstaltungszeiten sind den Veranstaltungskalendern zu entnehmen.

https://www.fischereiverein-rastede.de/Verein/Veranstaltungen

Verhalten am Gewässer:

  1. Das Anzünden von offenem Feuer / Lagerfeuern ist an allen Gewässern untersagt!
  2. Das Anfüttern ist an allen Gewässern nur während des Angelns und nur in mäßigem Umfang gestattet.
  3. Die Nutzung von Einweg-, Gas- und Kohlegrills sind am Gewässer und die dazugehörenden Gelände verboten! Ausnahmen können bei Veranstaltungen gelten! Das Zubereiten von Nahrungsmitteln am Wasser ist nur mit Camping-Gasgeräten (Kartusche max. 450ml), gestattet.
  4. Exkremente müssen vergraben werden! Das offene Hinterlassen von diesen ist verboten!
  5. Das Baden ist aus versicherungstechnischen Gründen in allen Gewässern verboten.
  6. Ordnung und Sauberkeit sollten für jeden Angler und Naturfreund selbstverständlich sein. Deshalb Unrat bitte auch von anderen mitnehmen!
  7. Beim Angeln ist zum nächsten Angler ein Mindestabstand im Umkreis von 50 m einzuhalten.
  8. Das Eisangeln und das Betreten von Eisflächen sind grundsätzlich verboten!
  9. Ein geeigneter Unterfangkescher, ein geeigneter Betäubungsstab, ein Maßband und ein geeignetes Messer zum waidgerechten Töten des Fisches sind verpflichtend mitzuführen!
  10. Die ausgelegten Hand- und Setzangeln sind dauerhaft zu beaufsichtigen

Jugendliche:

  • Jugendliche Angler ohne Prüfung dürfen in Begleitung eines volljährigen Anglers mit Prüfung angeln; und zwar mit einer Rute auf Friedfisch und nur in den oben aufgeführten Gewässern. Diese Begleitperson muss Mitglied im Fischereiverein Rastede e.V. sein!
  • Jugendliche ab 14 Jahren müssen unmittelbar nach bestandener Fischerprüfung, den 1. Jugendwart und den 1. Kassenwart informieren und diesen eine Kopie des Prüfungsnachweises, sowie ein Passbild zusenden. Jugendliche ab 14 Jahren mit bestandener Fischerprüfung angeln unter den Voraussetzungen wie ein erwachsenes Mitglied.

Sonderregelungen Gewässer:

Ellernteich

  • Nachtangeln ist nur Vereinsmitgliedern gestattet! Während Veranstaltungen auf dem Rennplatz zu denen ein Eitrittsgeld erhoben wird, ist das Angeln am Ellernteich verboten! Siehe Internet — Veranstaltungen in Rastede.

Loyer Seen

  • Das Befahren des Weges seitlich der Teiche ist nur zum Be- und Entladen der Angelausrüstung gestattet. Während des Angelns sind Fahrzeuge auf den Parkflächen am Vereinsheim abzustellen.
  • Ausnahme: Das Parken des Pkw auf dem Weg ist nur Personen mit Behinderung gestattet. Es ist darauf zu achten, dass ausreichend Platz zum Passieren weiterer Fahrzeuge zur Verfügung steht.

Puttloch

  • Es darf nur die vorgegebene Zuwegung rechtsseitig entlang des Dükers genutzt werden! Ab Ende des Biotops in Richtung Puttloch entlang der Hahner Bäke gilt Betretungsverbot! Es ist zwingend erforderlich die Weidezäune wieder einzuhängen (siehe Karte „Zuwegung Puttloch im Fischereierlaubnisschein oder auf der Homepage des FV Rastede e. V.)!
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