Karlshof See

Um an dem See in Karlshof angeln zu dürfen, muss eine Tageskarte, bei vorheriger Anmeldung, unter Tel.: 0171-6556810 bei unserem 2. Vorsitzenden Hans Jürgen Dowedeit, abgeholt werden. 


Karlshof am See:
2 Hand- o. Grundangeln oder 1 Spinnrute.
Aalkorb, Angelschnüre und Netze jeglicher Art, sowie das Angel aus Booten heraus, sind verboten.
Des Weiteren ist das Entfernen von Büschen und Bäumen strengstens untersagt.

Zusatz:
Wer an den Angelgewässer offenes Feuer insbesondere Lagerfeuer entfacht, Vandalismus betreibt oder betrunken am Wasser angetroffen wird, erhält eine Geldstrafe von 25,- € die binnen 14 Tagen an den Kassenwart zu entrichten ist. Sollte der Angler diese Strafe nicht zahlen oder er erneut auffällig wird, erhält der Angler keine Gastkarte mehr vom Fischereiverein Scheps e.V.
Geangelt werden darf von:

  • Mai – August in der Zeit von 7:00 Uhr – 22:00 Uhr
  • September – April in der Zeit von 8:00 Uhr – 20:00 Uhr

Das Nacht – und Eisangeln ist verboten.
Die Raubfischschonzeiten sind zu beachten.
Teichgewässer: „Karlshof am See“
26655 Westerstede / Ocholt
Nur Angelplätze am Bekassinenweg

  • Fahrzeuge jeglicher Art sind auf dem ausgeschilderten Parkplatz abzustellen.
  • Das Befahren des Seegeländes ist untersagt.
  • Nur die mit X ausgezeichneten Angelplätze sind für Mitglieder des FV Scheps e.V.

 

 

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